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Lassen Sie Ihre Wohnfläche überprüfen!

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Falsche Wohnflächenangaben - unwissenden Privat - Verkäufern drohen hohe Schadenersatzforderungen!

Der TÜV Rheinland erklärte in einer Pressemeldung, dass mehr als 2/3 aller in Miet- und Kaufverträgen angegeben Wohnflächen erheblich von der Realität abweichen.

Häufig basiert die in den Mietverträgen angegebene Quadratmeterzahl auf veralteten Plänen, in denen Umbaumaßnahmen und Modernisierungen nicht berücksichtigt wurden, oder die Pläne sind unvollständig bzw. unleserlich. Die aus den Plänen ermittelte Wohnfläche ist somit oft nicht mehr als eine unpräzise Schätzung.
Die bisherige Rechtslage in Deutschland gibt Mietern / Käufern die Möglichkeit der berechtigten Rückforderung zu viel gezahlter Miete / Kaufpreises und auch der Mietnebenkosten, sofern die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche zu der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche mehr als 10% beträgt.
Ob Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFIV) oder nach DIN 277, mit den Ergebnissen aus der 3D-Laservermessung mit unserem eigenen Aufmaßsystem erstellen wir Ihnen diese Unterlagen mit millimetergenauen Werten.

Nutzen Sie unsere Dienstleistung zur Erstellung von Grundrissen und zur Wohnflächenermittlung.
Ihnen stehen keine Grundrisse zur Verfügung? Sie benötigen genau bemaßte Pläne und eine exakte Flächenberechnung für Ihre Wohnung oder Ihr Gewerbeobjekt? Bei Dachgeschosswohnungen und Einfamilienhäusern erheben wir einen Aufschlag von 20% aufgrund der mitzumessenden Treppenhäuser und Schrägen im Dachgeschoss. Sie erhalten einen zertifizierten und exakten Grundrissplan, den Sie als Grundlage für: Bewertung, Vermietung, Verkauf und Nebenkostenabrechnung verwenden können, der vertragssicher ist.


Beispiele von Grundrissen, Wohnflächenberechnung und anderen Unterlagen

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Einholung Nutzwertgutachten


Seit In-Kraft-Treten des Wohnungseigentumsgesetzes mit 1. Juli 2002 muss bei Neubegründung von Wohnungseigentum zwingend an allen wohnungseigentumstauglichen Objekten einer Liegenschaft gleichzeitig Wohnungseigentum begründet werden.

nutzwertgutachten


Bei den der Eintragung zugrunde liegenden Urkunden handelt es sich beispielsweise um den Wohnungseigentumsvertrag, um das Nutzwertgutachten oder die behördliche bzw. gerichtliche Nutzwertermittlung oder Nutzwertfestsetzung.
Zuständige Stelle hierfür ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.
Aufgrund der Wohnrechtsnovelle 2015 wird nun klargestellt, dass durch die Eintragung des "Hauptobjekts" (z.B. Wohnung) im Grundbuch auch dessen Zubehör miterfasst ist.
Dies setzt allerdings wiederum voraus, dass beispielsweise aus dem Wohnungseigentumsvertrag oder dem Nutzwertgutachten zweifelfrei ersichtlich ist, dass das Zubehörobjekt (z.B. Kellerabteil) der jeweiligen Wohnung zugeordnet ist.

Gerne holen wir für Sie das gewünschte Nutzwertgutachten beim zuständigen Bezirksgericht ein, um dieses mit den Gegebenheiten vor Ort abzugleichen oder um Ihre bestehenden Unterlagen zu vervollständigen.

Flächenaufmaß / Grundrisspläne

Das Flächenaufmaß mit dem dazugehörigen Grundriss wird in vielen Fällen als Grundlage für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien benötigt. Fehlerhafte Flächenaufmaße können rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Nutzer dieser Angaben haben. Die Qualität der Flächenangaben steht dabei in Abhängigkeit von den messtechnischen Möglichkeiten, die bei der Flächenermittlung zur Verfügung stehen. Derzeit werden die Flächenmaße auf ganze Quadratmeter gerundet (§ 10 Abs. (2) VermV1994 – Vermessungsordnung). Diese Angabe ist jedoch nicht sinnvoll, da die Genauigkeit nicht garantiert werden kann.


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Des Weiteren basieren bestehende Unterlagen zu einem Objekt häufig auf veralteten Plänen, in denen Umbaumaßnahmen und Modernisierungen nicht berücksichtigt wurden. Darüber hinaus sind die vorhandenen Planunterlagen oftmals unvollständig bzw. unleserlich, sodass die ermittelte Nutzflächenberechnung nicht mehr als eine unpräzise Schätzung darstellt.

Durch unser eigens entwickeltes Aufmaßsystem DATI-CAD3D sind wir in der Lage, diesen vorherrschenden Qualitätsmangel zu eliminieren. Mit den Ergebnissen aus der 3D-Laservermessung erstellen wir Ihnen die benötigten Unterlagen mit millimetergenauen Werten. Egal wie groß die Flächen sind, ob es Räume mit Schrägen, Dachgauben oder andere freie Formen sind, unsere Hardware in Kombination mit unserer Software ermöglicht die Bereitstellung eines exakt bemaßten Grundrisses der vor Ort befindlichen Gegebenheiten.

Nutzen Sie unsere Dienstleistung zur Erstellung von Grundrissen und Flächenauswertungen oder nutzen Sie selbst unser DATI-CAD3D System.

Außen- und Innenbesichtigungen

Im Rahmen der gesetztlichen Neuregelung vom 26. November 2015 im Bundesgesetztblatt I Nr. 135/2015 veröffentlichtem (Hypothekar- und Immobilienkreditverträge - HIKrG) führen wir  Besichtigungen und Bestandsaufnahmen von Liegenschaften durch.


Hierbei dient die Besichtigung zur Schätzung des Objekts und zur Grundlage der bankinternen Wertermittlung dar. 


kamera in hand



Unsere Dienstleistung setzt sich im einzelnen wie folgt zusammen: 


Bei der Außenbesichtigungen erhalten Sie
  • eine exakte Umfeldbeschreibung durch regional ansässige Sachverständige
  • Erfassung eines Besichtigungsberichts (nach individueller Vorgabe)
  • Dokumentation von erkennbaren zum Objekt zugehörigen Bestandteile (Garage, Carport etc.)
  • mindestens 6 aussagefähige Fotos


Bei der Außen- und Innenbesichtigungen erhalten Sie
  • eine exakte Umfeldbeschreibung durch regional ansässige Sachverständige
  • Erfassung eines Besichtigungsberichts (nach individueller Vorgabe)
  • Dokumentation von erkennbaren zum Objekt zugehörigen Bestandteile (Garage, Carpot etc.)
  • mindestens 6 aussagefähige Fotos 
  • Für aussen und innen werden alle wesentlichen Ausstattungsmerkmale per Fotos dokumentiert
  • mindestens 6 aussagefähige Fotos, im Regelfall bis zu 10 Fotos von Innen
  • Eine Gebäudebeschreibung inkl. Feststellung von Sonderausstattungen und offentsichtlichen Mängel


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