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Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /mnt/web317/c0/20/52858320/htdocs/joomla-at/plugins/user/jsn_users/jsn_users.php on line 82

Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche privaten und geschäftlichen Verträge/Aufträge zur Besichtigung und Aufmaß von Immobilien.
Die Rechtsbeziehung der Fa. Dati-Service GmbH Immobiliendienstleistung (nachfolgend Dati-Service oder Auftragnehmer genannt) zum Auftraggeber bestimmt sich nach dem zugrunde liegenden schriftlichen Vertrag, ergänzt durch die folgenden Bedingungen.
Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn Dati-Service diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
Im Übrigen ist das Werkvertragsrecht anwendbar.


§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber beauftragt Dati-Service mit der Innen- und/oder Außenbesichtigung, Grundrisserstellung sowie allgemeine Aufmaß Dienstleistungen von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen im Gebiet Österreich, sowie im Einzelfall von Grundstücken, Gewerbeobjekten und Wohn- und Geschäftshäusern. Die gewünschten Leistungen übermittelt der Auftraggeber an Dati-Service für jeden Auftrag.


§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen auszuführen. Zur Erfüllung des Auftrages wird Dati-Service die notwendigen Besichtigungen und Untersuchungen vornehmen und dokumentieren (insbesondere Zeichnungen und Fotos anfertigen) ohne dass es hierzu einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftragnehmer hat nach eigenem Ermessen die zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Erhebungen bei Beteiligten, Behörden sowie sonstigen Dritten einzuholen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge zu prüfen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Auftragnehmer erstellt für jede Besichtigungsadresse einen Besichtigungsbericht einschließlich Fotodokumentation.
Die Fotodokumentation von Außenbesichtigungen erfolgt mit mindestens 5-7 Bildern, mögliche Motive: Straßenschild, Hausnummer, Klingelschild, zwei Objektansichten, Umgebungsansichten. Innenbesichtigungen werden zusätzlich mit mindestens 5-7 Bildern, welche einen Eindruck des aktuellen Bautenstand, der Ausstattung und eventuell der vorhandenen und ersichtlichen Haustechnik vermitteln und dokumentieren.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die kompletten Besichtigungsberichte innerhalb der beauftragen Frist dem Auftraggeber per E-Mail im PDF – Format zukommen zu lassen.
Bei gewerblichen Aufträgen erfolgt die Rechnungsstellung nach Monatsabschluss. Private Aufträge sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.


§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Die jeweils zu besichtigenden Objekte sind vom Auftraggeber (nach erfolgreich angemeldetem Login) auf der Internetplattform www.dati-service.at als Auftrag einzustellen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Dati-Service GmbH sämtliche, zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Aufträge zu Neubauvorhaben werden generell vom Auftraggeber mit einer gekennzeichneten Flurkarte versehen. Ein Auftrag bzw. eine Besichtigungsadresse bezieht sich bei Außenbesichtigungen im Normalfall auf ein Gebäude mit maximal 12 Wohneinheiten und bei Innenbesichtigungen auf ein Gebäude nebst Garage oder Nebengebäude mit einer Wohneinheit (in Einzelfällen zusätzlich mit einer Einliegerwohnung). Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, Dati-Service den Zutritt zu den Objekten jederzeit zu verschaffen, bzw. hat dafür Sorge zu tragen, dass den Sachverständigen von Dati-Service zwecks Innenbesichtigung der Objekte Zugang von dritter Seite gewährt wird.


§ 5 Urheberrechtsschutz

Dati-Service behält an den von ihr erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber den im Rahmen des Auftrages gefertigten Besichtigungsbericht inkl. aller sonstigen Anlagen nur für den Zweck verwenden, für den er vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung wie auch Weitergabe des Gutachtens ist nur mit schriftlicher Einwilligung durch Dati-Service gestattet.


§ 6 Honorar

Die Vergütung der erbrachten Leistungen durch Dati-Service GmbH richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Preistabelle und hängt maßgeblich von der Anzahl der monatlich abzurechnenden Einzelaufträge ab. Vergütungsansprüche werden mit Zugang der entsprechenden Rechnung fällig. Verzugsvoraussetzungen und -folgen richten sich nach dem Gesetz.
Bei gewerblichen Aufträgen erfolgt die Rechnungsstellung nach Monatsabschluss. Private Aufträge sind sofort nach Auftragslieferung zur Zahlung fällig. Bei privaten Auftraggebern ist mit Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% des Gesamtauftrages zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, erst nach Geldeingang, den Auftrag anzunehmen und auszuführen.


§ 7 Haftung

Dati-Service GmbH haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur dann, wenn die Schäden durch einen mangelhaften Besichtigungsbericht die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 8 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer ist sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die er während seiner Tätigkeit erhält, dem Betriebsgeheimnis unterliegen. Er verpflichtet sich, über solche Informationen strengstes Stillschweigen zu wahren und zwar auch nach Abschluss des Auftrages.


§ 9 Vertragslaufzeit

Dieser Vertrag beginnt ab der Auftragsannahme durch Dati-Service GmbH und endet spätestens mit Erledigung aller in Auftrag gegebener Besichtigungen. Unabhängig von der Vertragslaufzeit ist eine außerordentliche Kündigung jederzeit möglich.
Außerordentlich kündigen kann eine der Vertragsparteien insbesondere dann, wenn
a) die eine nachhaltig gegen die Hauptpflichten des Vertrages verstößt und trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat den vertragsgemäßen Zustand wieder herstellt;
b) die andere Partei insolvent ist.
Eine außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.


§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Traun.
Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.


§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile dieses Vertrages ungültig oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall wird die ungültige Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich oder in Textform von beiden Vertragspartnern bestätigt werden.

Traun, Stand April 2016
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